- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Marl-Recklinghausen eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Marl-Recklinghausen eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Dr. Axel Jan Gros (Vorsitzender)
Abteilungsdirektor ZA Finanzen, Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg
Dr. Daniela Maria Hahn (stellv. Vorsitzende)
Unternehmerin, Diplom-Biologin
Karl-Jürgen Fromme
Geschäftsführer, Bauunternehmer
Ralf Heynck
Vorstandsvorsitzender, Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung der Technischen Überwachungs-Vereine VVaG, Essen
Martin Jepkens
Geschäftsführer, ME Engineering GmbH, Marl
Carmen Trogemann
Geschäftsführerin, Steuerberaterin
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Vertreterwahl
Entscheiden Sie mit
Bei der Vertreterwahl wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte ihre Vertreter. Das sind Mitglieder, die im Rahmen der jährlichen Vertreterversammlung als gewählte Mitgliedervertreter die Rechte und Pflichten der Genossenschaftsmitglieder ausüben.
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Die Wahl zur Vertreterversammlung findet alle vier Jahre statt. Für je 250 Mitglieder ist nach Maßgabe der gemäß § 26 e Abs. 2 aufzustellenden Wahlordnung ein Vertreter zu wählen. Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von Vertretern der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt, solange die Mitgliederzahl 3.000 übersteigt.
Stimmrecht
Die Vertreterversammlung besteht aus den gewählten Vertretern. Jeder Vertreter hat eine Stimme. Er kann nicht durch Bevollmächtigte vertreten werden. Vertreter können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein, die Mitglied der Genossenschaft sind und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehören.