Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Marl-Recklinghausen eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Marl-Recklinghausen eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Olaf Kilimann (Vorstandsvorsitzender), Andreas Geilmann-Ebbert
von links Olaf Kilimann (Vorstandsvorsitzender), Andreas Geilmann-Ebbert

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

von links Martin Jepkens, Ralf Heynck, Dr. Daniela Maria Hahn (stellv. Vorsitzende), Dr. Axel Jan Gros (Vorsitzender), Carmen Trogemann, Karl-Jürgen Fromme

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dr. Axel Jan Gros (Vorsitzender)
Abteilungsdirektor ZA Finanzen, Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg 

Dr. Daniela Maria Hahn (stellv. Vorsitzende)
Unternehmerin, Diplom-Biologin

Karl-Jürgen Fromme
Geschäftsführer, Bauunternehmer

Ralf Heynck
Vorstandsvorsitzender, Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung der Technischen Überwachungs-Vereine VVaG, Essen

Martin Jepkens
Geschäftsführer, ME Engineering GmbH, Marl

Carmen Trogemann
Geschäftsführerin, Steuerberaterin

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreterwahl

Entscheiden Sie mit

Bei der Vertreterwahl wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte ihre Vertreter. Das sind Mitglieder, die im Rahmen der jährlichen Vertreterversammlung als gewählte Mitgliedervertreter die Rechte und Pflichten der Genossenschaftsmitglieder ausüben.

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Die Wahl zur Vertreterversammlung findet alle vier Jahre statt. Für je 250 Mitglieder ist nach Maßgabe der gemäß § 26 e Abs. 2 aufzustellenden Wahlordnung ein Vertreter zu wählen. Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von Vertretern der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt, solange die Mitgliederzahl 3.000 übersteigt.

Stimmrecht

Die Vertreterversammlung besteht aus den gewählten Vertretern. Jeder Vertreter hat eine Stimme. Er kann nicht durch Bevollmächtigte vertreten werden. Vertreter können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein, die Mitglied der Genossenschaft sind und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehören.