Ombudsmannverfahren

Ein persönliches Gespräch ist immer noch der beste Weg, um Streit zu schlichten. Aber manchmal kommen Kunde und Bank alleine nicht weiter. Dann hilft der Ombudsmann. Das Ombudsmannverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, einen unabhängigen und neutralen Schlichter anzurufen. So kann eine Klage vor den ordentlichen Gerichten in vielen Fällen vermieden werden.

 

Ombudsmann der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken

 

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen 

Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR

Schellingstraße 4

10785 Berlin